Baumfällgenehmigung
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Möchten Sie Bäume fällen oder stärkere Eingriffe an Bäumen vornehmen?
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit eine Baumfällgenehmigung online zu beantragen und die dafür fällige Gebühr zu entrichten.
Tipp: Bei Bedarf können Sie mit dem Sachbearbeiter direkt zum Vorgang Kontakt aufnehmen. Unter Meine Anträge finden Sie neben Ihrem eingereichten Antrag die Möglichkeit, eine Nachricht zum Vorgang zu senden oder Rückfragen des Sachbearbeiters zu beantworten.
Was wird benötigt?
- Fotos der Bäume
- Registrierung
- Zahlungsdienst
Weiterführende Informationen
- § 29 Bundesnaturschutzgesetz
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz
- Baumschutzsatzung
Bitte melden Sie sich zunächst an.